Lehrgang zur Kyu-Prüfer Fortbildung
Sonstiges: Die Lizenz wird nur bei aktiver Teilnahme erteilt. Es ist ein gültiger Judopass vorzulegen. Prüfer anderer Bezirke sind ebenfalls eingeladen, benötigen aber zur Lizenzverlängerung das Einverständnis ihres Bezirksprüfungsbeauftragten. Der Lehrgang ist auch offen für interessierte Judoka ohne KyuPrüferlizenz; Es wird schwerpunktmäßig das Thema neues KyuGraduierungssystem behandelt. 231209_Ausschreibung Prüferfortbildung